Krankenfahrten

Für einige Formen der Krankenbehandlung, wie z. B. die Chemotherapie, die Bestrahlung, die Dialyse, oder bei einer schweren Behinderung (Eintrag im Ausweis: aG, Bl., H) bzw. der Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 2 erlaubt der Gesetzgeber die Inanspruchnahme eines Taxi um zum Behandlungsort und nach Hause zurück zu fahren. Hier werden die Kosten regelmäßig durch die Krankenversicherung getragen.

In jedem Fall einer solchen Krankenfahrt ist es notwendig, dass Sie vom Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Taxischein) erhalten.
Außerdem benötigen Sie für Ihre Krankenfahrt immer die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, bevor Sie ein Taxi in Anspruch nehmen. In der Regel genügt hier ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter der Krankenkasse.

Die einzige Ausnahme, welche keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse benötigt, ist die Taxifahrt zur stationären Behandlung in das nächstliegende, geeignete Krankenhaus oder von diesem nach einer solchen Behandlung nach Hause. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch vor Antritt der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Insbesondere dann, wenn diese ins nicht nächstgelegene Krankenhaus führt.

Die Abrechnung der Fahrtkosten findet direkt mit Ihrer Krankenkasse statt. Lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent des Fahrpreises (mind. 5 €, max. 10 €) kassiert unser Mitarbeiter in Bar oder wir stellen sie Ihnen in Rechnung.

Nach einem Arbeitsunfall kann es ebenfalls notwendig sein, ein Taxi in Anspruch zu nehmen, um sich zum Behandlungsort fahren zu lassen, bzw. wieder nach Hause zu kommen. Sprechen Sie dazu Ihre Berufsgenossenschaft an, welche Voraussetzungen dazu notwendig sind.